K.O. - Leistungen für Hausärzte
Welche Leistungen Hausärzte noch erbringen dürfen und welche den Fachärzten vorbehalten sind.
Ab 1.1.2003 dürfen Hausärzte manche Sonderleistungen bei Kassenpatienten nicht mehr abrechnen. In der Presse wurde berichtet, leider oft falsch. Hier finden Sie die Tatsachen.
Grundlagen
Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, daß die niedergelassenen Allgemeinärzte, praktischen Ärzte, Internisten und Kinderärzte erklären müssen, ob sie fachärztlich oder hausärztlich tätig sein wollen. Hausärzte dürfen bestimmte Leistungen, die dem fachärztlichen Bereich zugeordnet sind, nicht mehr abrechnen, seitdem die Übergangsfrist am 31.12.2002 abgelaufen ist.
Welche Leistungen Hausärzte beim Kassenpatienten seit dem 1.1.2003 grundsätzlich nicht mehr abrechnen dürfen:
| - Röntgenleistungen |
| - Magenspiegelungen |
| - Dickdarmspiegelungen |
| - Ultraschalluntersuchungen des Herzens |
| - technische Auswertung von Langzeit-EKGs |
| - spezielle Ultraschall-Gefäßuntersuchungen |
| - spezielle Lungenfunktionsteste |
Welche nicht-facharztgebundene Leistungen Hausärzte beim Kassenpatienten weiterhin abrechnen dürfen (soweit sie die technische Ausrüstung und ggf. die Genehmigung der KV haben):
| - Ultraschalluntersuchung von Bauchorganen und Schilddrüse |
| - Anlegen und patientenbezogene Auswertung von Langzeit-EKGs, wenn die technische Auswertung durch einen Kardiologen erfolgt |
| - Belastungs-EKGs |
| - Langzeit-Blutdruckmessungen |
| - Spiegelungen des Enddarms (Rektosigmoideoskopie) |
| - allgemeine Gefäßuntersuchungen mit Ultraschall |
| - einfache Lungenfunktionsprüfungen |
Mit Sondergenehmigung der KV aus Gründen der Sicherstellung weiter von einzelnen Hausärzten abrechenbare -eigentlich fachärztliche- Leistungen:
Für den Südkreis Mettmann z.B. wurden für folgende Leistungen einzelne Sondergenehmigungen erteilt:
| - Magenspiegelungen |
| - Dickdarmspiegelungen |
Ihr Arzt kann Sie bezüglich der Einzelheiten beraten.
Kapazitätsprobleme
Während die Erbringungsvoraussetzungen für z.B. endoskopische Leistungen immer straffer gefaßt werden durch Ausschließen kompetenter Hausärzte und typisch deutsche überbürokratische Auflagen, werden neue endoskopische Leistungen eingeführt: die routinemäßige Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs im 55. Lebensjahr. Derzeit beträgt die Wartezeit wegen der künstlich verknappten Kapazität in Langenfeld 8 Monate für die Vorsorgekoloskopie und einige Wochen für die kurative Coloskopie bei Beschwerden. Derzeit sind für Monheim, Langenfeld und Hilden mit insgesamt etwa 160.000 Einwohnern nur noch die drei Chefärzte der drei Krankenhäuser zur Vorsorge-Koloskopie zugelassen, kein einziger niedergelassener Internist mehr.
Für die niedergelassenen Hausärzte ergibt sich daraus ein ethisches Dilemma: je mehr Patienten der Hausarzt oder Gynäkologe eine Vorsorge-Koloskopie empfiehlt, desto mehr verstopfen diese fast immer gesunden Patienten die geringen Kapazitäten. Das führt dazu, daß bei Patienten, die schon Blut im Stuhl haben, die Wartezeit für die klärende Untersuchung unzumutbar lang wird. So gesehen, dürfte man die eigentlich sinnvolle Vorsorgekoloskopie so lange gar nicht mehr empfehlen, wie die Kapazitäten für kurative Koloskopien nicht ausreichen.
Autor: Hans-Peter Meuser, zuletzt überarbeitet: 08.03.2004