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Hier lesen Sie den ersten zur Verfügung stehenden Entwurf, der am 12.8.03 den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugeleitet wurde. Quelle: www.facharzt.de

1. Arbeitsentwurf

(noch nicht mit der Leitung abgestimmt)

Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.

Entwurf eines Gesetzes ....................

A. Problem und Ziel

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist mit ihren Grundprinzipien Solidarität, Subsidiarität und Selbstverwaltung ein Modell, das eine umfassende medizinische Versorgung gewährleistet. Alle Versicherten haben den gleichen Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung - unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet bleibt, muss das Sozialsystem grundlegend reformiert werden. Verschiedene Probleme greifen ineinander: Wie der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen und andere Expertengremien festgestellt haben, gibt es in Teilbereichen Fehl-, Unter- und Überversorgung. Gerade im Bereich der großen Volkskrankheiten, die die höchsten Kosten verursachen, sind mangelnde Effektivität und Qualität zu verzeichnen. Deshalb müssen die vorhandenen Mittel effizienter eingesetzt und die Qualität der medizinischen Versorgung deutlich gesteigert werden.

Zudem führen der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen zu einem Ausgabenanstieg, hinter dem die Entwicklung der Einnahmen zurückbleibt. Diese Finanzierungslücke kann nicht durch weitere Beitragssatzsteigerungen finanziert werden, denn dies erhöht die Arbeitskosten und führt zu einer steigenden Arbeitslosigkeit. Eine Lösung des Problems durch Rationierung von Leistungen zulasten von Patientinnen und Patienten wird parteiübergreifend strikt abgelehnt. Ziel ist es vielmehr, ein hohes Versorgungsniveau bei angemessenen Beitragssätzen auch in Zukunft zu gewährleisten. Dies wird mit einem Bündel von Maßnahmen gewährleistet.

B. Lösung

Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst strukturelle Reformen sowie eine Neuordnung der Finanzierung. Die strukturellen Maßnahmen verbessern die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Die Transparenz wird erhöht, Eigenverantwortung und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und freien Berufe verbessert, leistungsfähige Strukturen geschaffen, die solidarische Wettbewerbsordnung wird weiterentwickelt und Bürokratie abgebaut. Die Neuordnung der Finanzierung ermöglicht deutliche Beitragssatzsenkungen und umfasst ausgewogene Sparbeiträge aller Beteiligten und unter Aspekten der sozialen Gerechtigkeit neu gestaltete Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen für Versicherte.

Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sieht insgesamt schwerpunktmäßig vor:

- Maßnahmen zur Stärkung der Patientensouveränität,

- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung,

- die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen,

- die Neuordnung der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,

- eine Reform der Organisationsstrukturen,

- die Stärkung der Prävention und

- die Neuordnung der Finanzierung.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Mit den Maßnahmen dieses Gesetzes werden Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz der gesundheitlichen Versorgung entscheidend verbessert, die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt sowie das Beitragssatzniveau und damit auch die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt. Insgesamt ergibt sich aus den vorgesehenen Regelungen für die gesetzlichen Krankenkassen ein geschätztes finanzielles Entlastungsvolumen das von rd. 10 Mrd. € in 2004 auf ca. 14-15 Mrd. € in 2007 ansteigt.

Zusätzlich wird der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz durch die Erhebung eines mitgliederbezogenen Sonderbeitrages um 0,8 Beitragssatzpunkte einschließlich der allein vom Versicherten zu tragenden Finanzierung des Zahnersatzes entlastet. Dies entspricht einer Entlastung der Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger und einer entsprechenden Belastung der Mitglieder um jeweils rd. 4Mrd. €.

Durch die mit dem Einsparvolumen des Gesetzes möglichen Beitragssatzsenkungen werden insbesondere die lohnintensiven Klein- und mittelständische Betriebe entlastet.

Über die unmittelbar finanzwirksamen Maßnahmen des Gesetzes hinaus ergeben sich insbesondere aus der konsequenten Umsetzung weiterer struktureller Maßnahmen, die ab dem Jahr 2004 schrittweise wirksam werden, erhebliche Einsparpotenziale bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für die Rentenversicherung ergeben sich ab dem Jahr 2004 - durch die aus den Maßnahmen dieses Gesetzes resultierenden Beitragssatzsenkungen der gesetzlichen Krankenversicherung - Minderausgaben im Bereich der Krankenversicherung der Rentner. Im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit ergeben sich ab dem Jahr 2004 ebenfalls Minderausgaben durch geringere Krankenversicherungsbeiträge für die Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld.

Für den Bund entstehen durch die finanzielle Beteiligung an versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen Mehrausgaben in Höhe von 1,0 Mrd. € in 2004; 2,5 Mrd. € in 2005, 4,2 Mrd € in 2006 und den Folgejahren.

Zur Gegenfinanzierung wird in den Jahren 2004 und 2005 die Tabaksteuer schrittweise um 1€ je Zigarettenpackung angehoben.

Die mit diesem Gesetz erzielbaren Einsparungen und die damit verbundene Senkung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten den Bund bei den Krankenversicherungsbeiträgen für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe ab 2004. Die Reduzierung der von der Bundesanstalt für Arbeit zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge entlasten den Bund zusätzlich, wenn ein Bundeszuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit gezahlt wird. Darüber hinaus wird der Bund als Arbeitgeber durch die Senkung der GKV-Beiträge für beim Bund beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet.

Für Länder und Gemeinden entstehen durch dieses Gesetz keine Mehrausgaben. Sie werden als Arbeitgeber durch die Senkung der für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entrichtenden Beiträge zur GKV finanziell entlastet.

E. Sonstige Kosten

Das Gesetz führt zu finanzwirksamen Entlastungen der Krankenkassen und senkt das Beitragssatzniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Insoweit ist auch eine stabilisierende Wirkung auf das Preisniveau zu erwarten. Durch die Regelungen in der Arzneimittelversorgung wird das Preisniveau in diesem Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung gedämpft. Weitere Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht

Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Zweite Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8 Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 10 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 11 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 12 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 13 Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 14 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 15 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 16 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 17 Änderung der Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder der Bundesausschüsse und Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen

Artikel 18 Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 19 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen

Artikel 20 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 21 Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens

Artikel 22 Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 23 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 24 Verordnung über die Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arznei- und Verbandmittel in der vertragsärztlichen Versorgung

Artikel 25 Aufhebung der Verordnung über die Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

Artikel 26 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler

Artikel 27 Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 28 Änderung des Bundessozialhilfegesetz

Artikel 29 Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 30 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 31 Änderung des Mutterschutzgesetz

Artikel 32 Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien

Artikel 33 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 34 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 35 Neufassung des Gesetzes über das Apothekenwesen und der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36 Inkrafttreten

Hier stelle ich Ihnen zu o.g. Artikeln des Gesetzes Downloads (PFD-Dateien) zur Verfügung:

Artikel 1-5

Artikel 6-36

Begründung, A = allgemeiner Teil 

Begründung, B = besonderer Teil

Begründung, C = finanzieller Teil (1)

Begründung, C = finanzieller Teil (2)

Begründung, C = finanzieller Teil (3)

Begründung, D = Preiswirkungsklausel

 

Autor des Artikels: Hans-Peter Meuser

zuletzt aktualisiert am 12.08.2003

 

 

Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V.  | Klosterstr. 32, 40764 Langenfeld